Katastrophenhilfe
Hilfe bei Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen
Ehemalig Beschäftigte (Ruheständler*innen) und natürlich auch Aktive
haben die Möglichkeit, bei Überschwemmungen in Kellerräumen
und in Wohnräumen einen Antrag auf Katastrophenhilfe zu stellen.
Die beigefügte Anlage fasst die wichtigsten Informationen zusammen.
www.betreuungswerk.de